„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […] gegen Teile der Bevölkerung […] zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer […] angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
§ 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (gekürzt)

Auch Reiche, Deutsche, Polizisten, Christen, Vermieter, Unternehmer, Erben, Landwirte, Jäger, Soldaten, Juden, Israelis, alte weiße Männer und Ungeimpfte sind Teile der Bevölkerung.